keine Bakterien, Keime und Schimmel mehr im Kühlschrank

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knick’n’clean für den IQ Innovationspreis Mitteldeutschland 2010 nominiert
Die Juroren der Fachjury des Clusters Ernährungswirtschaft des IQ Innovationspreis Mitteldeutschland 2010 haben knick’n’clean® für den Cluster  Ernährungswirtschaft nominiert.

Mit rund 150 Bewerbungen pro Jahr ist der „IQ einer der erfolgreichsten Innovationswettbewerbe in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Der IQ Innovationspreis Mitteldeutschland ist bundesweit der einzige länderübergreifende Innovationswettbewerb, der von der Wirtschaft getragen wird und sich an den strukturbestimmenden Clustern der Region orientiert. „IQ“ steht für Innovationsquotient. Auf mitteldeutscher Ebene wird pro Cluster ein Preis verliehen und eine branchenunabhängige Jury ermittelt zusätzlich die beste Innovation Mitteldeutschlands als Gesamtpreis.

knick’n’clean® stellt sein Produkt unter Berücksichtigung der Aspekte Innovationsgrad, Wirtschaftlichkeit und Markttauglichkeit im Vergleich zum aktuellen Stand der Technik am 21. April 2010 bei der ÖHMI AG in Magdeburg vor.

Die besten Clusterbewerber können sich am 26. Mai 2010 bei der Leipziger Messe beim „Elevator Pitch“ qualifizieren. Eine 20-köpfige Jury wird aus den besten Clusterbewerbern den Gesamtsieger für den IQ Innovationspreis Mitteldeutschland wählen.

Mehr Informationen zum Wettbewerb:

www.iq-mitteldeutschland.de
Deutsch (DE-CH-AT)English (United Kingdom)

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IQ Innovationspreis Mitteldeutschland 2010
Desinfektionsmittel sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen. Use disinfectants reliably. Before use read always marking and product information
Notifizierung & Zulassung

knick'n'cleanNotifizierung für Deutschland

Der Wirkstoff des knick'n'clean® hat die E-Nummer: E926. Der Wirkstoff wird als Desinfektionsmittel verwendet. Der Wirkstoff wird seit seit über 50 Jahren in der Trinkwasserdesinfektion eingesetzt und ist für Menschen und Tiere in der in Deutschland erlaubten Konzentration völlig unbedenklich und ungefährlich.

Gelistet nach EG Richtlinie 98/8/EG (Biozid-Richtlinie):

  • für den Lebens- und Futtermittelbereich.
  • Privatbereich und den Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens
  • sowie andere Biozid-Produkte.

Notifizierung (N-25121) bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Meldung eines Biozid-Produktes nach ChemBiozidMeldeV.

Meldung bei Bundesinstitut für Risikobewertung: knick'n'clean® ist nach §16e des Chemikaliengesetzes gemeldet.

 

Zulassung für die Schweiz

Die Zulassung von knick’n’clean® für den Haushalts- und gewerblichen Bereich, Spitäler, Heime usw. wurde durch das Bundesamt für Gesundheit BAG (Direktionsbereich Verbraucherschutz) erteilt. (Zulassungsnummer: SZID 290691)

 

 
 
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