keine Bakterien, Keime und Schimmel mehr im Kühlschrank

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Kundenkritiken

5 STARS
Ich kann ich Ihnen unsere Freude über Ihr innovatives Produkt übermittelt, welches eine Birne, noch bei voller Reife mit bereits wenigen braunen weichen Flecken, ein paar Tage im Kühlschrank haltbar macht und H-Milch bei Öffnung selbst zwei Wochen noch nach Ablauf des Haltbarkeitsdatum trinkbar hält! O. Pahl
5 STARS
Wir haben ein Ferienhaus und nicht jeder Gast hinterlässt den Kühlschrank wirklich sauber und hygienisch einwandfrei. Wenn dann die Reinigungskraft hineinschaut, sieht sie zunächst nichts. Aber spätestens nach zwei Wochen mit abgeschaltetem Kühlaggregat und leicht geöffneter Tür  steht der Schimmel zenmtimeterdick!  Also haben wir  umgedacht, lassen die Kühlschränke in den Wohnungen  ganz leicht auf Stufe 1 laufen und  haben je ein knick´n’clean hineingegeben!  Das Ergebnis muss ich ja wohl nicht noch extra  erwähnen: alles tadellos sauber und ich kann  sicher sein, dass auch  jeder Gast  einen hygienischen Kühlschrank vorfindet. E. & K. Benoit
5 STARS
Herzlichen Dank für die prompte Belieferung. Bin sehr angetan von Ihrem Erzeugnis! Mit bestem Gruss Birgit S.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma knick’n’clean® Dipl.-Ing. Helrik Bobke

I. Geltung der Bedingungen
Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen - insbesondere die Geltung von anderen Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners sind nur wirksam, wenn sie durch schriftliche Bestätigung ausdrücklich von der knick’n’clean® Dipl.-Ing. Helrik Bobke anerkannt wurden.
Musterpakete werden vom Verkäufer nur gegen Berechnung unter Zugrundelegung der allgemein gültigen Preise erstellt.

II. Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Erklärungen unserer Mitarbeiter sind unverbindlich und nur dann wirksam, wenn sie vom Inhaber schriftlich anerkannt und/oder bestätigt wurden.

III. Liefer- und Leistungszeit
Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

IV. Gefahrenübergang
Lieferung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers, es sei denn im Shop ist eindeutig bei dem bestellten Produkt die Versandpauschale schon mit in begriffen. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport abführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.
Der Käufer/Besteller ist zur Abnahme der Lieferungen und Leistungen des Verkäufers verpflichtet. Liegt nur ein unwesentlicher Mangel oder Fehler vor, so kann der Käufer/ Besteller die Abnahme nicht verweigern. Mit der Abnahme entfällt die Haftung des Verkäufers für erkennbare Mängel, soweit sich der Käufer/Besteller nicht die Geltendmachung eines bestimmten Mangels in einem Abnahmeprotokoll schriftlich vorbehalten hat.

V. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Anwendungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Der Käufer muss dem Verkäufer Mängel unverzüglich nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Mängel, die der Verkäufer zu vertreten hat, werden von ihm durch kostenlose Reparatur oder Austausch beseitigt, nachdem die schadhaften Gegenstände kostenfrei zur Überprüfung im Werk des Verkäufers bereitgestellt wurden. Der Verkäufer haftet nicht für Nutzungsausfall, Schäden an nachgeschalteten Anlagen und Produktionsschäden beim Käufer.
Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung des Verkäufers und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

VI. Preise und Zahlung
Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk. Verpackung, Fracht und sonstige Nebenkosten werden gesondert berechnet. Mangels besonderer Vereinbarung bestimmt der Verkäufer nach billigem Ermessen Art und Weg des Versandes. Zu den Rechnungsbeträgen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Lieferungen, für die nicht ausdrücklich schriftlich feste Preise vereinbart worden sind, werden zu dem am Tage der Lieferung gültigen Preisen berechnet.
Zahlungen sind innerhalb 10 Tagen rein netto zu leisten soweit dieses nicht auf der Rechnung anders ausgewiesen ist. Eigenmächtige Abzüge werden nicht anerkannt. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß den gültigen Tagessätzen der hiesigen Banken berechnet, ohne dass es hierzu besonderen Hinweis bedarf.
Anders lautende Zahlungsvereinbarungen bedürfen im kaufmännischen Verkehr unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Gegenüber unseren Zahlungsforderungen kann der Käufer nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die von uns unbestritten oder die rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Rechte und Forderungen, die aus Gewährleistungsansprüchen hergeleitet werden.

VII. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers insbesondere Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.

VIII. Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Der Käufer/ Besteller kann gegenüber Ansprüchen des Verkäufers nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn seine Gegenansprüche entweder schriftlich vom Verkäufer anerkannt sind oder ein rechtskräftiger Titel dafür vorliegt.

IX. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland und Gerichtsstand ist Hannover.
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das Gericht des Firmensitzes des Verkäufers zuständig.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
 
 
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