Knick’n’clean® ist 5-facher Preisträger
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Knick’n’clean® Dipl.-Ing. Helrik Bobke

§ 1 Allgemeines

Allen unseren Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Bedingungen des Kunden gelten selbst dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen und die Lieferungen ausführen. Abweichungen und Ergänzungen des Kunden sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung und nur für den Auftrag wirksam, für den wir sie bestätigen.
Mündliche Vereinbarungen sowie Nebenabreden oder Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Angebot

Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Ist eine Bestellung als Angebot gem. §145 BGB zu qualifizieren, so bedarf die Verbindlichkeit des Auftrags unserer schriftlichen Annahme.
Die zu einem Angebot von Knick’n’clean® Helrik Bobke gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet worden sind.
An Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen, insbesondere Katalogseiten, Abbildungen, Zeichnungen und Kalkulationen behält sich Knick’n’clean® Helrik Bobke die Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen nicht vervielfältigt und – auch auszugsweise – Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Für Unterlagen, die der Besteller Knick’n’clean® Helrik Bobke übergibt, trägt er auch im Verhältnis zu Knick’n’clean® Helrik Bobke die volle Verantwortung hinsichtlich der Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter. Knick’n’clean® Helrik Bobke ist verpflichtet, vom Besteller als vertraulich gekennzeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
Muster stellt Knick’n’clean® Helrik Bobke nur gegen Berechnung unter Zugrundelegen der allgemein gültigen Preise zur Verfügung.

§ 3 Umfang der Lieferung

Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von Knick’n’clean® Helrik Bobke maßgebend, im Falle eines Angebots von Knick’n’clean® Helrik Bobke mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme des Angebots, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt.
Nebenabreden und Änderungen müssen als solche gekennzeichnet sein und bedürfen der Schriftform.

§ 4 Preise und Zahlung

Der Mindestbestellwert beträgt 19,95 EUR netto für Endkunden, 250,00 EUR für Wiederverkäufer und Für Großhändler 2000,00 EUR.
Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk. Verpackung, Fracht- und sonstige Nebenkosten werden gesondert berechnet. Mangels besonderer Vereinbarung bestimmt Knick’n’clean® Helrik Bobke nach billigem Ermessen Art und Weg des Versandes.
Zu den Rechnungsbeträgen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Zahlungen sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ohne jeden Abzug frei Zahlstelle von Knick’n’clean® Helrik Bobke in bar, spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum – auch bei Teillieferungen – zu leisten. Knick’n’clean® Helrik Bobke ist zur Annahme von Schecks oder Wechseln nicht verpflichtet. Deren Annahme erfolgt gegebenenfalls nur zahlungshalber; Kosten der Diskontierung und Einziehung trägt der Besteller.
Über den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab.
Lieferungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart worden sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet.
Treten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung unvorhersehbare Erhöhungen von Materialpreisen, Lohnkosten, Transportkosten, Steuern oder Abgaben ein, ist Knick’n’clean® Helrik Bobke – auch bei festen Preisen – bei Handelsgeschäften berechtigt, eine diesen Faktoren entsprechende Preisanpassung vorzunehmen. Übersteigt der angepasste Preis den vereinbarten Preis um mehr als 5 %, steht dem Besteller der Rücktritt frei.
Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, ist Knick’n’clean®Helrik Bobke berechtigt, Verzugszinsen, bei beiderseitigen Handelsgeschäften Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Hauptrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank und Nebenkosten in Höhe von bis zu 5,00 EUR zu fordern. Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt Knick’n’clean® Helrik Bobke vorbehalten. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Die Zahlungsfrist ist nur eingehalten, wenn die Zahlung innerhalb der Frist bei Knick’n’clean® Helrik Bobke eingegangen ist.
Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder wegen solcher Forderungen Zahlungen zurückbehalten. Bei der Zurückbehaltung von Zahlungen muss die Forderung auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Tritt in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung ein, so ist Knick’n’clean® Helrik Bobke berechtigt, sämtliche Warenkredite zu kündigen und vom Besteller die sofortige Begleichung aller noch offenen Forderungen aus Warenlieferungen zu verlangen, wenn dadurch die Gegenansprüche von Knick’n’clean® Helrik Bobke gefährdet werden. Dasselbe gilt, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt, die Eröffnung eines gerichtlichen Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens beantragt oder um einen außergerichtlichen Vergleich bittet.

§ 5 Lieferzeit

Von Knick’n’clean® Helrik Bobke in der Auftragsbestätigung genannte Liefertermine oder Lieferfristen werden von Knick’n’clean® Helrik Bobke nach bestem Bemühen eingehalten. Sie geben jedoch nur die voraussichtliche und nicht eine fest vereinbarte oder kalendermäßig bestimmte Lieferzeit wieder. Lieferfristen beginnen keinesfalls vor der vollständigen Klarstellung aller Einzelheiten der gewünschten Ausführung, insbesondere der Abklärung aller technischen Fragen. Die Ausführung von Lieferungen setzt die rechtzeitige Beantwortung aller Rückfragen, die rechtzeitige Übersendung aller erforderlichen oder angeforderten Bezeichnungen und Unterlagen, die rechtzeitige Erteilung aller erforderlichen Freigaben und Genehmigungen und die Teilnahme an rechtzeitig mitgeteilten Abnahmen und Vorabnahmen im Herstellerwerk voraus. Ferner beginnen Lieferfristen nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
Soweit diese Voraussetzungen aus von Knick’n’clean® Helrik Bobke nicht zu vertretenden Gründen nicht erfüllt werden, werden Fristen und Termine entsprechend verlängert.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern von Knick’n’clean® Helrik Bobke eintreten.
Die Vorbezeichneten Umstände sind auch dann von Knick’n’clean® Helrik Bobke nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen Knick’n’clean® Helrik Bobke dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
Die Haftung von Knick’n’clean® Helrik Bobke auf Schadensersatz wegen Verzugs und Nichterfüllung ist stets auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Für entgangenen Gewinn haftet Knick’n’clean® Helrik Bobke nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Haftet Knick’n’clean® Helrik Bobke nur wegen einfacher Fahrlässigkeit aus Verzug, ist der Schadensersatz für jede vollendete Woche des Verzugs auf 0,5 % und insgesamt auf 10 % der Auftragssumme beschränkt.
Setzt der Kunde Knick’n’clean® Helrik Bobke, nachdem dieser in Verzug geraten ist, eine angemessene Nachfrist, so ist er nach Ablauf der Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Der Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist auf 10 % der Auftragssumme begrenzt, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die vorstehenden Haftungsabgrenzungen gelten nicht, wenn ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde oder der Besteller wegen des von Knick’n’clean® Helrik Bobke zu vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm beginnend einen Monat nach der Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk von Knick’n’clean® Helrik Bobke jedoch, 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Knick’n’clean® Helrik Bobke ist berechtigt, dem Besteller eine angemessene Frist zur Abnahme zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.
Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

§ 6 Gefahrenübergang und Entgegennahme

Die Gefahr geht mit der Absendung ab Lieferungswerk bzw. ab Lagerort auf den Besteller über, auch dann, wenn Knick’n’clean® Helrik Bobke die Auslieferung übernommen hat – verzögert sich der Versand durch Verschulden des Bestellers, so geht bereits am Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Besteller über. Nur bei Vorliegen eines ausdrücklichen Auftrags des Bestellers wird die Ware von Knick’n’clean® Helrik Bobke im Namen und für Rechnung des Bestellers nach bestem Ermessen versichert.
Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller entgegenzunehmen.
Teillieferungen sind zulässig.
Abweichungen von dem Versandzettel oder Rechnung sind unverzüglich nach Empfang der Ware Knick’n’clean® Helrik Bobke schriftlich mitzuteilen.
Soweit Knick’n’clean® Helrik Bobke nach der Verpackungsverordnung zur Rücknahme von Verpackungen verpflichtet ist, nimmt Knick’n’clean® Helrik Bobke nur die Verpackungen eigener Produkte zurück.
Bei Direktlieferung an Endverbraucher ist das jeweilige Herstellerwerk von Knick’n’clean® Helrik Bobke, von dem aus der Versand erfolgt, die Verkaufsstelle, bei der Verpackungen zurückgenommen werden.
Transportverpackungen sind an das Herstellerwerk von Knick’n’clean® Helrik Bobke für diese kostenfrei zurückzusenden.
Von Verbrauchern nimmt Knick’n’clean® Helrik Bobke Verpackungen nur im Herstellerwerk zurück.
Für Lieferungen, die eine werkvertragliche Abnahme erfordern, gilt folgendes:
Der Besteller ist verpflichtet, an der Abnahme mitzuwirken. Unwesentliche Mängel berechtigen den Besteller nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Wird keine förmliche Abnahme verlangt, gilt die Abnahme mit Beginn der Benutzung durch den Besteller als erfolgt.
Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Besteller über, soweit er sie nicht schon trägt.

§ 7 Gewährleistung und Gesamthaftung

Handelsübliche oder geringfügige, technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Breite, Gewicht etc. berechtigen nicht zu Mängelrügen.
Im Übrigen bestimmt sich die Gewährleistung unter Ausschluss weiterer Ansprüche nach folgenden Bestimmungen:
Knick’n’clean® Helrik Bobke verpflichtet sich, nach ihrer – billigem Ermessen unterliegenden – Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller unter Ausschluss weiterer Rechte eine Minderung der Vergütung oder aber nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitere Ansprüche stehen dem Besteller nicht zu. Die Vorschriften der §§ 377, 378 HGB bleiben hiervon unberührt.
Die Beeinträchtigungen des Liefergegenstandes, die durch natürlichen Verschleiß, Beschädigung oder unsachgemäße Behandlung z.B. Fehlanschluss entstanden sind, berechtigen nicht zu Gewährleistungsansprüchen. Darüber hinaus berechtigen vom Besteller begehrte Beschaffenheitsvereinbarungen oder aber Eigenschaften nur dann zu Gewährleistungsansprüchen, wenn sie ausdrücklich und schriftlich durch Knick’n’clean® Helrik Bobke zugesichert sind.
Von Knick’n’clean® Helrik Bobke schriftlich bei Vertragsschluss bestätigte Daten über Leistung, Verbrauch etc. sind nur dann gewährleistungsrelevant, wenn Knick’n’clean® Helrik Bobke die Einhaltung ausdrücklich, schriftlich garantiert hat.
Der Besteller ist verpflichtet, Knick’n’clean®Helrik Bobke die erforderliche Zeit und die Gelegenheit für die Ersatzlieferung oder Nachbesserung einzuräumen, wobei der Besteller auch zusichert, auf etwaige Einkaufsprobleme von Knick’n’clean® Helrik Bobke Rücksicht zu nehmen.
Die Haftung von Knick’n’clean® Helrik Bobke HG erlischt, wenn der Besteller selbst oder Dritte ohne vorherige Zustimmung von Knick’n’clean® Helrik Bobke Nacharbeiten und Änderungen an der Lieferung von Knick’n’clean® Helrik Bobke vorgenommen haben oder wenn von Knick’n’clean® Helrik Bobke nicht gelieferte oder nicht freigegebene Teile verwendet wurden, es sei denn, Knick’n’clean® Helrik Bobke wurde zuvor unter Einräumung einer angemessenen Frist die Gelegenheit zur Nachbesserung eingeräumt.
Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Mängelfolgeschäden, Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss oder unerlaubter Handlung wird ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Seiten von Knick’n’clean® Helrik Bobke oder seitens der Erfüllungsgehilfen von Knick’n’clean® Helrik Bobke auf Vorsatz, auf grob fahrlässigem Verhalten oder auf der Verletzung von Kardinalpflichten.
Soweit Knick’n’clean® Helrik Bobke zum Schadensersatz verpflichtet ist, beschränkt sich diese Verpflichtung stets auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses für Knick’n’clean® Helrik Bobke voraussehbaren Schaden.
Bei Werkleistungen hat Knick’n’clean® Helrik Bobke Schadensersatz nur für wesentliche Mängel, die die Gebrauchsfähigkeit erheblich beeinträchtigen, zu leisten. Entgangenen Gewinn hat Knick’n’clean® Helrik Bobke nur zu ersetzen, wenn der Mangel auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder aber auf einem Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik beruht.
Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss sowie positiver Vertragsverletzung verjähren in derselben Frist wie die Gewährleistungsrechte, soweit sie auf Sachmängeln oder auf einer Eigenschaft der Kaufsache beruhen. Ansonsten beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre, soweit das Verschulden bei Vertragsschluss sowie die positive Vertragsverletzung nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Knick’n’clean® Helrik Bobke oder deren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Ansprüche wegen der fahrlässig unterlassenen Aufklärung über negative Sacheigenschaften der Produkte von Knick’n’clean® Helrik Bobke sind, soweit dadurch kein Sachmangel begründet wird, ausgeschlossen, es sei denn, Knick’n’clean® Helrik Bobke hat zusätzlich eine Beratung des Bestellers übernommen. Unberührt von diesen Bestimmungen bleiben die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller Eigentum von Knick’n’clean® Helrik Bobke. Soweit die Gültigkeit dieses Eigentums an besondere Voraussetzungen oder Vorschriften im Lande des Bestellers geknüpft ist, ist der Besteller gehalten, für deren Erfüllung auf seine Kosten zu sorgen. Unter Verbindlichkeiten verstehen sich auch Zinsen sowie Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
Der Besteller ist berechtigt, die Ware zu verarbeiten und zu veräußern, jedoch nur unter Berücksichtigung folgender Bestimmungen:
Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderung ist nicht zulässig.
Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Besteller nicht das Eigentum gem. § 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird durch den Besteller für Knick’n’clean® Helrik Bobke vorgenommen, ohne dass der Lieferer hinsichtlich der Verarbeitung Pflichten übernimmt. Bei Verbindung der Vorbehaltssache mit anderen, nicht Knick’n’clean® Helrik Bobke gehörenden Sachen (Einbau), steht Knick’n’clean® Helrik Bobke der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Auftragswertes der Vorbehaltssache zum Wert der übrigen Sache zum Zeitpunkt der Verbindung zu. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner schon jetzt darüber einig, dass der Besteller Knick’n’clean® Helrik Bobke im Verhältnis des Auftragswertes der verbundenen Vorbehaltssache zum Wert der übrigen Sache Miteigentum an der neuen Sache einräumt. Der Besteller ist verpflichtet, Knick’n’clean® Helrik Bobke jederzeit auf Verlangen, zur Ermittlung des Miteigentumsanteils von Knick’n’clean® Helrik Bobke, die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Eine unentgeltliche Verwahrung der in Knick’n’clean® Helrik Bobkes Miteigentumsanteil stehenden Sachen für Knick’n’clean® Helrik Bobke durch den Besteller wird schon jetzt vereinbart.
Der Besteller tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an Knick’n’clean® Helrik Bobke in Höhe des mit Knick’n’clean® Helrik Bobke vereinbarten Kaufpreises ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Knick’n’clean® Helrik Bobke verpflichtet sich, die abgetretenen Forderungen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einzuziehen. Der Besteller ist allerdings verpflichtet, Knick’n’clean® Helrik Bobke auf Verlangen die Drittschuldner anzugeben und diesen die Abtretungen anzuzeigen. Bis zum Erhalt einer anderen Anweisung ist der Besteller berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen. Knick’n’clean® Helrik Bobke verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Knick’n’clean® Helrik Bobke. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter, hat der Besteller Knick’n’clean® Helrik Bobke unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit Knick’n’clean® Helrik Bobke dadurch gerichtliche oder außergerichtliche Kosten einer Rechtsverordnung entstehen, zu deren Erstattung der Dritte nicht in der Lage ist, haftet der Besteller für den Knick’n’clean® Helrik Bobke entstandenen Ausfall.
Der Besteller ist im Falle der Zahlungseinstellung verpflichtet, Knick’n’clean® Helrik Bobke unverzüglich eine Aufstellung über die noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware, auch soweit sie verarbeitet ist, und eine Aufstellung der Forderungen an die Drittschuldner nebst Rechnungsabschriften zu übersenden. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug mit einer Forderung aus der Geschäftsverbindung sowie dann, wenn der Besteller in Vermögensverfall gerät, seine Zahlung einstellt, ein gerichtliches Vergleichs- oder Insolvenzverfahren beantragt wird oder er seine Gläubiger um einen außergerichtlichen Vergleich bittet, kann Knick’n’clean® Helrik Bobke unbeschadet ihrer sonstigen Rechte und Pflichten die sofortige Herausgabe ihres Eigentums verlangen. In der Zurücknahme der Vorbehaltssache oder in einer Pfändung durch Knick’n’clean® Helrik Bobke liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor. Es sei denn, Knick’n’clean® Helrik Bobke hatte dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
Bei der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist Knick’n’clean® Helrik Bobke berechtigt, Schadensersatz zu berechnen. Knick’n’clean®Helrik Bobke ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.

§ 9 Recht des Bestellers auf Rücktritt vom Vertrag

Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn Knick’n’clean® Helrik Bobke die gesamte Leistung endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei Unvermögen von Knick’n’clean® Helrik Bobke. Ist Knick’n’clean® Helrik Bobke die Leistung nur zum Teil unmöglich, so hat der Besteller nur dann ein Rücktrittsrecht, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat. Ansonsten kann der Besteller die Gegenleistung entsprechend mindern.
Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn Knick’n’clean® Helrik Bobke die gesamte Leistung endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei Unvermögen von Knick’n’clean® Helrik Bobke. Ist Knick’n’clean® Helrik Bobke die Leistung nur zum Teil unmöglich, so hat der Besteller nur dann ein Rücktrittsrecht, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat. Ansonsten kann der Besteller die Gegenleistung entsprechend mindern.
Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Bestellers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
Der Besteller hat ferner ein Rücktrittsrecht, wenn Knick’n’clean® Helrik Bobke eine ihr gestellte, angemessene Nachfrist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung bezüglich eines von ihr zu vertretenden Mangels durch ihr Verschulden untätig verstreichen lässt. Das Rücktrittsrecht des Bestellers besteht auch bei Unmöglichkeit oder Unvermögen zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch Knick’n’clean® Helrik Bobke.

§ 10 Recht des Lieferers auf Rücktritt vom Vertrag

Treten unvorhergesehene Ereignisse im Sinne von § 5 dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ein, die die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb von Knick’n’clean® Helrik Bobke erheblich einwirken, wird der Vertrag angemessen angepasst. Gleiches gilt für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung. Ist dies wirtschaftlich nicht vertretbar, steht Knick’n’clean® Helrik Bobke das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts sind nicht gegeben, sofern nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden des Lieferers vorliegt.
Will Knick’n’clean® Helrik Bobke von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat sie dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart worden war.

§ 11 Montage und Inbetriebsetzung

Für die Montage von Liefergegenständen und für die lnbetriebsetzungsarbeiten gelten ergänzend folgende Bestimmungen:
Montage- und Inbetriebsetzungsarbeiten werden von Knick’n’clean® Helrik Bobke nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung übernommen.
Die durch Montage- und Inbetriebsetzungsarbeiten verursachten Kosten sind vom Besteller zusätzlich zu übernehmen, soweit diese Kosten nicht ausdrücklich bereits bei der Festsetzung der Preise berücksichtigt wurden. Als Kosten gelten dabei insbesondere die Aufwendungen für das von knick´n´clean® Helrik Bobke gestellte Personal, deren Arbeit nach den von knick´n´clean® Helrik Bobke festgelegten Montagesätzen (einschließlich Zuschlägen für fällige Überstunden usw.), einschließlich sonstiger entstandener Reise- und Gepäckbeförderungskosten, die vom Besteller zu erstatten sind.
Der Besteller hat auf seine Kosten und Gefahr insbesondere rechtzeitig bereitzustellen:
das für die Montage und/oder Inbetriebsetzung notwendige Hilfspersonal (für das und für dessen Arbeit Knick’n’clean® Helrik Bobke keinerlei Haftung trifft), b) die für die Montage und/oder Inbetriebsetzung nötigen Vorarbeiten, Vorrichtungen, Materialien, Hilfsmittel und Werkzeuge,
die für die Montage und/oder Inbetriebsetzung nötigen Vorarbeiten, Vorrichtungen, Materialien, Hilfsmittel und Werkzeuge,
die für die gehörige Aufbewahrung der für die Montage und/oder Inbetriebsetzung bereitgestellten Geräte und Materialien aller Art geeignete, verschließbare Räume;
der Besteller ist zu allen etwa erforderlichen baulichen und sonstigen Maßnahmen verpflichtet, die für die rechtzeitige Durchführung von Montage- und/oder Inbetriebsetzungsarbeiten erforderlich sind.
Der Besteller trägt alle Gefahren (einschließlich Transportgefahr), für die Geräte und Materialien von knick´n´clean® Helrik Bobke, die für die Montage und/oder Inbetriebsetzung bestimmt sind.
Für Schäden aller Art (einschließlich Folgeschäden), die mit der Durchführung von Montage- und/oder lnbetriebsetzungsarbeiten verbunden sind, haftet knick´n´clean® Helrik Bobke ausschließlich im Rahmen von § 7 dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferverpflichtung ist der Ort unseres Werkes ist Hannover, sofern der Kunde Vollkaufmann im Sinne des § 38 Abs. 1 ZPO ist. Knick’n’clean® Helrik Bobke ist jedoch berechtigt, Klage am Sitz des Bestellers zu erheben. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für Scheck- und Wechselprozesse. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen UN-Kaufrechts – ClSG- ist ausgeschlossen.

§ 13 Angaben des Verkäufers zum Widerrufsrecht:

Rücknahme akzeptiert

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag,

– an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese einheitlich geliefert wird bzw. werden;

– an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese getrennt geliefert werden;

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Knick’n’clean®, Dipl. Ing. Helrik Bobke, Vahrenwalderstr. 7 30165 Hannover, Telefax: 0511 9357100 E-Mail-Adresse: info@knicknclean.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausschluss- bzw. Erlöschensgründe
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
– zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
– zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
– zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen
– zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
– zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
– zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

§14 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der obigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte eine Teilklausel unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der Restklausel unberührt, wenn diese inhaltlich von der Teilklausel trennbar, im Übrigen aus sich heraus verständlich ist und im Gesamtgefüge des Vertrages eine verbleibende sinnvolle Regelung ergibt.
Stand September 2014