Freigabe
Der Wirkstoff, der aus dem Knick´n´clean®-Stab entweicht, wurde auch von der European Food Safety Authority (EFSA) als Konservierungsmittel als Lebensmittelzusatzstoff für unbedenklich erachtet: http://www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/4388
Zulassung für die Schweiz
In der Schweiz wurde Knicknclean Mitte 2016 die Zulassung (CHZN3903) erteilt. Da in der Schweiz die Zulassungsdauer immer nur für zwei Jahre gilt und nur für den Anmelder persönlich gültig ist, muss die Zulassung immer wieder neu beantragt und somit auch geprüft werden.